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   LSG Hamburg, 18.06.2014 - L 1 KR 83/13   

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https://dejure.org/2014,14291
LSG Hamburg, 18.06.2014 - L 1 KR 83/13 (https://dejure.org/2014,14291)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2014 - L 1 KR 83/13 (https://dejure.org/2014,14291)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - L 1 KR 83/13 (https://dejure.org/2014,14291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Kostenerstattung für die Anfertigung orthopädischer Straßenschuhe durch einen Schuhmacher, der kein Vertragspartner der KK ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung umfasst Reparatur bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.06.2014 - L 1 KR 83/13
    Da der Kostenerstattungsanspruch nicht weiter reicht als ein entsprechender Sachleistungsanspruch, setzt er voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. grundlegend BSG 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 12.9.2012 - B 3 KR 20/11 R - Juris, m.w.N.; st. Rspr.).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.06.2014 - L 1 KR 83/13
    Da der Kostenerstattungsanspruch nicht weiter reicht als ein entsprechender Sachleistungsanspruch, setzt er voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. grundlegend BSG 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 12.9.2012 - B 3 KR 20/11 R - Juris, m.w.N.; st. Rspr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 17/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Gesellschafter - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.06.2014 - L 1 KR 83/13
    Da die Berufungssumme unter dem zulässigen Wert lag, war dort eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben worden, die das Landessozialgericht jedoch mit Beschluss vom 10. Juni 2013 mangels Vorliegens der von § 144 Abs. 2 SGG vorausgesetzten Zulassungsgründe zurückgewiesen hat (Az.: L 1 KR 17/13 NZB).
  • LSG Bayern, 26.04.2018 - L 20 KR 112/16

    Krankenversicherung: Voraussetzungen der Kostenübernahme für orthopädische Schuhe

    Eine weitergehende Anwendung von § 33 Abs. 6 Satz 3 SGB V auf Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V sei nicht gesetzeskonform (unter Berufung auf LSG Hamburg vom 18.06.2014, L 1 KR 83/13).

    Ebenso LSG Hamburg vom 18.06.2014, L 1 KR 83/13: Die Ausnahmeregelung nach § 33 Abs. 6 Satz 3 SGB V gelte nur für die Fälle des § 127 Abs. 1 SGB V, also für den Fall des Vertragsschlusses nach Ausschreibung, nicht aber den Fall der Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V. Denn hier habe der Versicherte im Unterschied zu der Wahl der Versorgung nach Ausschreibung "eine weitgehend umfassende Wahlfreiheit unter den vertraglich erfassen Leistungserbringern".

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